Schutz der personalen Identität: Unterschied zwischen den Versionen

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* {{BVerfG 1 BvR 16/72}} - Transsexuelle I: "Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG gebietet es, die Eintragung des männlichen Geschlechts eines Transsexuellen im Geburtenbuch jedenfalls dann zu berichtigen, wenn es sich nach den medizinischen Erkenntnissen um einen irreversiblen Fall von Transsexualismus handelt und eine geschlechtsanpassende Operation durchgeführt worden ist."<ref>Amtlicher Leitsatz</ref>
  
 
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Version vom 24. Januar 2016, 23:15 Uhr

Rechtsprechung

  • BVerfG, Beschluss vom 11.10.1978 - 1 BvR 16/72 - Transsexuelle I: "Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG gebietet es, die Eintragung des männlichen Geschlechts eines Transsexuellen im Geburtenbuch jedenfalls dann zu berichtigen, wenn es sich nach den medizinischen Erkenntnissen um einen irreversiblen Fall von Transsexualismus handelt und eine geschlechtsanpassende Operation durchgeführt worden ist."<ref>Amtlicher Leitsatz</ref>

Siehe auch

Fußnoten

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