Vertragsfreiheit: Unterschied zwischen den Versionen

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==Rechtsprechung==
 
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* {{BVerfG 1 BvL 4/00}}: "Die Tariftreueregelung des § 1 Abs. 1 Satz 2 VgG Bln berührt das Grundrecht der Koalitionsfreiheit aus Art. 9 Abs. 3 GG nicht und verletzt nicht das Grundrecht der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG."<ref>Amtlicher Leitsatz 2</ref>
 
* {{BVerfG 1 BvR 12/92}}: "Zur gerichtlichen Kontrolle des Inhalts ehevertraglicher Abreden, die vor der Eheschließung mit einer Schwangeren getroffen werden und die Betreuungs- und Unterhaltssituation des gemeinsamen Kindes nach einer Scheidung berühren, am Maßstab des Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 4 GG und des Art. 6 Abs. 2 GG."<ref>Amtlicher Leitsatz</ref>
 
* {{BVerfG 1 BvR 12/92}}: "Zur gerichtlichen Kontrolle des Inhalts ehevertraglicher Abreden, die vor der Eheschließung mit einer Schwangeren getroffen werden und die Betreuungs- und Unterhaltssituation des gemeinsamen Kindes nach einer Scheidung berühren, am Maßstab des Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 4 GG und des Art. 6 Abs. 2 GG."<ref>Amtlicher Leitsatz</ref>
 
* {{BVerfG 1 BvR 48/94}} - LPG-Altschulden
 
* {{BVerfG 1 BvR 48/94}} - LPG-Altschulden

Version vom 19. Dezember 2015, 10:13 Uhr

Normen

Rechtsprechung

Publikationen

Lehrbücher

Siehe auch

Fußnoten

<references/>