Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Unterschied zwischen den Versionen

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Über [[Asylantrag|Asylanträge]] entscheidet das [[Bundesamt für Migration und Flüchtlinge]] (Bundesamt). Es ist nach Maßgabe des {{AsylG}} auch für ausländerrechtliche Maßnahmen und Entscheidungen zuständig. ({{AsylG 5}} Abs. 1)
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Das [[Bundesamt für Migration und Flüchtlinge]] entscheidet über [[Asylantrag|Asylanträge]]. Es ist nach Maßgabe des {{AsylG}} auch für ausländerrechtliche Maßnahmen und Entscheidungen zuständig. ({{AsylG 5}} Abs. 1)
  
 
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Aktuelle Version vom 17. Dezember 2015, 14:32 Uhr