Zinsen: Unterschied zwischen den Versionen

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==Rechtsprechung==
 
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* {{BVerwG 2 C 42/00}} - [[Schadensersatzanspruch]] des Dienstherrn gegen einen [[Beamter|Beamten]] wegen erhöhten Zinsaufwandes
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* {{BVerwG 2 C 42/00}} - [[Schadensersatzanspruch]] des Dienstherrn gegen einen [[Beamter|Beamten]] wegen erhöhten Zinsaufwandes: "Hat der Beamte dem Dienstherrn Gelder entzogen, so umfasst der zu ersetzende Schaden auch eine Vermögenseinbuße wegen Zinsverlustes. Es bedarf nicht der Aufklärung des konkreten Zusammenhangs zwischen der [[Pflichtwidrigkeit]] und dem Zinsschaden."<ref>Amtliche Leitsätze 1 und 2</ref>
  
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
 
* [[Schadensersatz]]
 
* [[Schadensersatz]]
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==Fußnoten==
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Version vom 8. Oktober 2015, 09:37 Uhr

Rechtsprechung

Siehe auch

Fußnoten

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