Stadtratssitzung-2015-08-18: Unterschied zwischen den Versionen

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CFr: Herr F. wird mit dem Landratsamt abklären, wie mit den ungenehmigten Werbetafeln zu verfahren ist.
 
CFr: Herr F. wird mit dem Landratsamt abklären, wie mit den ungenehmigten Werbetafeln zu verfahren ist.
  
* Beschluss: Der Bauausschuss beschließt, zu dem Bauantrag auf Anbringung von 2 beleuchteten Werbeanlagen in Theisau, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen da das Ortsbild hierdurch erheblich beeinträchtigt und auch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs
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* Beschluss: Der Bauausschuss beschließt, zu dem Bauantrag auf Anbringung von 2 beleuchteten Werbeanlagen in Theisau, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen da das Ortsbild hierdurch erheblich beeinträchtigt und auch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gefährdet werden würde.
gefährdet werden würde.
 
  
 
Mit einer Gegenstimme beschlossen (MD)
 
Mit einer Gegenstimme beschlossen (MD)
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===02 Bauantrag auf Hallenerweiterung durch Einhausung der best. Verladefläche auf dem Grundstück Flst.Nr. 208/9 der Gemarkung Weidnitz (Joseph-Weiermann-Str. 14) (2015-0041===
 
===02 Bauantrag auf Hallenerweiterung durch Einhausung der best. Verladefläche auf dem Grundstück Flst.Nr. 208/9 der Gemarkung Weidnitz (Joseph-Weiermann-Str. 14) (2015-0041===
  
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* Beschluss: einstimmig beschlossen
 
   
 
   
 
===03 Bauvoranfrage auf Abklärung der Bebaubarkeit einer Teilfläche des Grundstückes Flst.Nr. 1670/4 der Gemarkung Burgkunstadt (Kaltenreuth 4) (2015-0042===
 
===03 Bauvoranfrage auf Abklärung der Bebaubarkeit einer Teilfläche des Grundstückes Flst.Nr. 1670/4 der Gemarkung Burgkunstadt (Kaltenreuth 4) (2015-0042===
  
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* Sachverhalt:
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Das Grundstück liegt im Außenbereich, öffentliche Belange werden beeinträchtigt werden. Denn das Vorhaben widerspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes, Belangen des Naturschutzes sowie der Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lässt. Außerdem ist das Anwesen an einem ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg, der in der Unterhaltslast der Stadt Burgkunstadt liegt.
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Öffentliche Feld- und Waldwege Straßen, die der Bewirtschaftung von Feld- und Waldgrundstücken dienen. Wenn die Stadt Burgkunstadt bestätigt, dass die wegemäßige Erschließung gesichert ist, dann müsse der Weg auch später entsprechend (für PKWVerkehr, Ver- und Entsorgungsfahrzeuge, Rettungsfahrzeuge etc. geeignet) unterhalten werden. Außerdem fehlt die Straßenbeleuchtung. Die Verwaltung empfielt, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilenn.
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* Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.
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Einstimmig beschlossen
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===04 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.07.2015===
 
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Mit 1 Gegenstimme beschlossen (TMü)
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Quelle Tagesordnung: https://burgkunstadt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/cms1808201516341335743662/783/-/Bekanntmachung.html
 
Quelle Tagesordnung: https://burgkunstadt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/cms1808201516341335743662/783/-/Bekanntmachung.html

Version vom 19. August 2015, 05:54 Uhr

Die ursprünglich für 11.08.2018 geplante Stadtratssitzung wurde von der Stadtverwaltung auf den 18.08.2015 verschoben.

Bauausschusssitzung am 18.08.2015

TAGESORDNUNG

zur: Sitzung des Bauausschusses

am: Dienstag, 18. August 2015 um 19:00 Uhr

im: Sitzungssaal des Rathauses

Öffentlich:

01 Bauantrag auf Anbringung von 2 beleuchteten Werbeanlagen an der Hauswand auf dem Anwesen Steingraben 1, Grundstück Flst.Nr. 9 der Gemarkung Theisau (2015-0039

  • Sachverhalt:

Nach Meinung der Verwaltung sind in Theisau schon übermäßig viele ungenehmigte Werbeschilder angebracht sind. Das Anbringen von 2 beleuchteten Werbeschildern würde das Ortsbild erheblich beeinträchtigen und die Sicherheit im Verkehr beeinträchtigen.

CFr: Herr F. wird mit dem Landratsamt abklären, wie mit den ungenehmigten Werbetafeln zu verfahren ist.

  • Beschluss: Der Bauausschuss beschließt, zu dem Bauantrag auf Anbringung von 2 beleuchteten Werbeanlagen in Theisau, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen da das Ortsbild hierdurch erheblich beeinträchtigt und auch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gefährdet werden würde.

Mit einer Gegenstimme beschlossen (MD)

02 Bauantrag auf Hallenerweiterung durch Einhausung der best. Verladefläche auf dem Grundstück Flst.Nr. 208/9 der Gemarkung Weidnitz (Joseph-Weiermann-Str. 14) (2015-0041

  • Beschluss: einstimmig beschlossen

03 Bauvoranfrage auf Abklärung der Bebaubarkeit einer Teilfläche des Grundstückes Flst.Nr. 1670/4 der Gemarkung Burgkunstadt (Kaltenreuth 4) (2015-0042

  • Sachverhalt:

Das Grundstück liegt im Außenbereich, öffentliche Belange werden beeinträchtigt werden. Denn das Vorhaben widerspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes, Belangen des Naturschutzes sowie der Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lässt. Außerdem ist das Anwesen an einem ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg, der in der Unterhaltslast der Stadt Burgkunstadt liegt. Öffentliche Feld- und Waldwege Straßen, die der Bewirtschaftung von Feld- und Waldgrundstücken dienen. Wenn die Stadt Burgkunstadt bestätigt, dass die wegemäßige Erschließung gesichert ist, dann müsse der Weg auch später entsprechend (für PKWVerkehr, Ver- und Entsorgungsfahrzeuge, Rettungsfahrzeuge etc. geeignet) unterhalten werden. Außerdem fehlt die Straßenbeleuchtung. Die Verwaltung empfielt, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilenn.

  • Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.

Einstimmig beschlossen


04 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.07.2015

Mit 1 Gegenstimme beschlossen (TMü)


Quelle Tagesordnung: https://burgkunstadt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/cms1808201516341335743662/783/-/Bekanntmachung.html


Stadtratssitzung am 18.08.2015

TAGESORDNUNG

zur: Sitzung des Stadtrates

am: Dienstag, 18. August 2015 um 20:15 Uhr

im: Sitzungssaal des Rathauses

Öffentlich:

02 Bekanntgaben

03 Verteilung des Bescheides über die rechtsaufsichtliche Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes als Datei oder in Papierform an alle Stadträte Antrag des Bürgervereins e.V. vom 07.08.2015

04 Einführung der gesplitteten Abwasserbeseitigungsgebühr rückwirkend zum 01.01.2015

05 Beschlussfassung über die Vereinbarung zwischen der Stadt Burgkunstadt und der Teilnehmergemeinschaft Kirchlein II hinsichtlich der Dorferneuerung in Kirchlein

06 Beschlussfassung über den Entwurf des Textteiles zum Flurbereinigungsplan Mainroth-Mainklein

07 Ausbau der Ortsstraße Kesselweg; Vergabe der Planungsleistungen

08 Abwasserwirtschaft Kunstadt GmbH (AWK)Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2014

09 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO

10 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.07.2015/14.07.2015

11 Anfragen

Quelle Tagesordnung: https://burgkunstadt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/cms1808201516341335743662/783/-/Bekanntmachung.html