Öffentlichkeit (Gemeinderatssitzung): Unterschied zwischen den Versionen

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====Mutmaßliche Verstöße gegen Art. 52 BayGO====
 
====Mutmaßliche Verstöße gegen Art. 52 BayGO====
  
* Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO - Aus der nichtöffentlichen Stadtratssitzung vom 09.04.2013<ref>Quelle: Burgkunstadt Aktuell 05/2013</ref>: "1.Der Stadtrat beschloss den Abschluss eines Saisonmietvertrages für jeweils 7 Monate mit der Firma Kärcher für den Geräteträger MIC 34 C (Kleintraktor für Kehr- und Mäharbeiten) auf die Dauer von 3 Jahren"<ref>Info: http://www.kaercher.de/de/Produkte/Professional/Kehr_und_Kehrsaugmaschinen/Saugkehrmaschinen/14422102.htm</ref> - Frage: warum ist das ein Thema das in der nichtöffentlichen Sitzung behandelt werden muss?
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* Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO - Aus der nichtöffentlichen Stadtratssitzung vom 09.04.2013<ref>Quelle: Burgkunstadt Aktuell 05/2013</ref>: "1.Der Stadtrat beschloss den Abschluss eines Saisonmietvertrages für jeweils 7 Monate mit der Firma Kärcher für den Geräteträger MIC 34 C (Kleintraktor für Kehr- und Mäharbeiten) auf die Dauer von 3 Jahren"<ref>Info: http://www.kaercher.de/de/Produkte/Professional/Kehr_und_Kehrsaugmaschinen/Saugkehrmaschinen/14422102.htm</ref> - Frage: warum ist das ein Thema das in der nichtöffentlichen Sitzung behandelt werden muss?<ref>''Danke an Alex für die Recherche :)''</ref>
 
* Vorberatungen über die Haushaltssatzung 2012 in nicht-öffentlicher Stadtratssitzung<ref>siehe Jahresbericht 2012, S. 44</ref>
 
* Vorberatungen über die Haushaltssatzung 2012 in nicht-öffentlicher Stadtratssitzung<ref>siehe Jahresbericht 2012, S. 44</ref>
 
* Anschluss des Ortsteils Neuses an die städtische Wasserversorgung in nicht-öffentlicher Stadtratssitzung
 
* Anschluss des Ortsteils Neuses an die städtische Wasserversorgung in nicht-öffentlicher Stadtratssitzung

Version vom 26. Mai 2013, 15:46 Uhr

Rechtsgrundlagen

BayGO Art. 52 Öffentlichkeit

(1) 1 Zeitpunkt und Ort der Sitzungen des Gemeinderats sind unter Angabe der Tagesordnung, spätestens am dritten Tag vor der Sitzung, ortsüblich bekanntzumachen. 2 Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Gemeinderats.

(2) 1 Die Sitzungen sind öffentlich, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche einzelner entgegenstehen. 2 Über den Ausschluß der Öffentlichkeit wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden.

(3) Die in nichtöffentlicher Sitzung gefaßten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.

(4) Die Sitzungen haben in einem der Allgemeinheit zugänglichen Raum stattzufinden.

Beispiele aus der Praxis der Stadt Burgkunstadt

Mutmaßliche Verstöße gegen Art. 52 BayGO

Normen

Fußnoten

<references />