Bekanntmachung (Haushaltssatzung): Unterschied zwischen den Versionen

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* [http://www.radio-plassenburg.de/haushalt-verabschiedet-stadt-kulmbach-will-ueber-17-millionen-euro-investieren-2669055/#.VIFkdDGG-0U radio-plassenburg.de vom 05.12.2014 - Haushalt verabschiedet: Stadt Kulmbach will über 17 Millionen Euro investieren]
  
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
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* [[Haushalt]]
 
* [[Vorläufige Haushaltsführung]]
 
* [[Vorläufige Haushaltsführung]]
 
* [[Haushaltssatzung]]
 
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[[Kategorie: Haushalt]]

Version vom 5. Dezember 2014, 08:22 Uhr

Haushaltssatzungen mit genehmigungspflichtigen Bestandteilen sind sogleich nach der Genehmigung amtlich bekanntzumachen. Haushaltssatzungen ohne solche Bestandteile sind frühestens einen Monat nach der Vorlage an die Rechtsaufsichtsbehörde amtlich bekanntzumachen, sofern nicht die Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung beanstandet. Gleichzeitig ist der Haushaltsplan eine Woche lang öffentlich aufzulegen; darauf ist in der amtlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung hinzuweisen. (GO Art. 65 Abs. 3)

Normen

Publikationen

Siehe auch