Stadtratssitzung-2014-10-21 (außerordentlich): Unterschied zwischen den Versionen

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===Kalkulation der Verbrauchsgebühren für die Abwasserbeseitigung und die Wasserversorgung für den Zeitraum 01.01.2015 - 31.12.2018===
 
===Kalkulation der Verbrauchsgebühren für die Abwasserbeseitigung und die Wasserversorgung für den Zeitraum 01.01.2015 - 31.12.2018===
  
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Gebührenkalkulation
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2015-2018
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=== Trinkwasser===
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Kostendeckende Gebühren ohne Ergebnis der Vorjahre 2,34 €
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Alternativberechnung nach Art. 8 Abs. 3 Satz 4 BayKAG 2,49 €
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Kostendeckende Gebühren inklusive Ergebnisse der Vorjahre 1,94 € (ca. 440.000 € Überdeckung)
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Alternativberechnung nach Art. 8 Abs. 3 Satz 4 BayKAG 2,09 €*)
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Gebühren laut Satzung 2,06 €
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(BGS-WS vom 8.12.2010)
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Nach dem Vorschlag der Verwaltung soll die Gebühr gleich bleiben. Mit der Differenz zu 1,94 € sollen Rücklagen gebildet werden.
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*) Möglichkeit der Rücklagenbildung (132.000 € in vier Jahren)
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In die Kalkulation fließen ein:
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(1) reine Betriebskosten
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a. Sachkosten
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b. Materialkosten
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c. Personalkosten
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d. Stromkosten
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e. Reinigungskosten
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f. Anteil Verwaltung
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(2) Abschreibungen
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a. voraussichtliche Nutzungsdauer von 50 Jahren: 2 % pro Jahr
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i. die Grundstückseigentümer haben Herstellungsbeiträge und Verbesserungsbeiträge zu bezahlt. Diese wirken sich gebührenmindernd aus, indem sie gegen die Herstellungskosten gebucht werden.
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ii. Ebenso wirken sich Zuschüsse gebührenmindernd aus.
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(3) Kalkulatorische Verzinsung 4% einheitlicher Zinssatz auf
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bei der Verzinsung wird ein Mittelwert über 20-30-40 Jahre genommen. Der bayerische kommunale Prüfungsverband akzeptiert maximal 4 %. Es gibt VGH-Urteile, die bis 5,67 % akzeptieren.
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a. Fremdkapital
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b. Eigenkapital
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HE: es sind 200.000 € pro Jahr für kurzfristige Maßnahmen in die Kalkulation genommen.
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Frau S.: Seit 2013 gibt es eine weitere Möglichkeit der Rücklagenbildung. Die AfA auf Wiederbeschaffungszeitwerte. Was würde die Anlage heute kosten? Von diesem Betrag kann man abschreiben.
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Grund für die Überdeckung: 2010 waren die Verbesserungsmaßnahmen bekannt. Der Verbesserungsaufwand in Höhe von 3 Millionen (mit AfA) ist in die aktuelle Kalkulation eingeflossen. Der Kalkulator 2010 vom Bayerischen kommunalen Prüfungsverband konnte dies noch nicht machen, das noch keinen Stadtratsbeschluss gab. Die Verbesserungsbeiträge sind mittlerweile eingegangen (2011-2014).
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=== Abwasser===
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Kalkulationszeitraum 2015-2018
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Kostendeckende Gebühren ohne Ergebnis der Vorjahre 2,72 €
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Alternativberechnung nach Art. 8 Abs. 3 Satz 4 BayKAG 3,17 €
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Kostendeckende Gebühren inklusive Ergebnisse der Vorjahre 2,55 €
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Alternativberechnung nach Art. 8 Abs. 3 Satz 4 BayKAG 3,00 €*)
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Gebühren laut Satzung 2,63 €
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(BGS-EWS vom 8.12.2010)
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Nach dem Vorschlag der Verwaltung soll die Gebühr gleich bleiben. Mit der Differenz zu 2,55 € sollen Rücklagen gebildet werden.
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Unterschied zur Wasserversorgung: die Kosten der Straßenentwässerung werden abgezogen
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Bei Beibehaltung des jetzigen Abwasserpreises würden von 2015-2018 ca. 90.000 € Rücklagen gebildet.
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MDo: bei der Kläranlage stehen Investitionen an, zum Beispiel Blockheizkraftwerk. Man wird das Geld in den nächsten Jahren brauchen.
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HPM: besser Rücklagenbildung als erneut Verbesserungsbeiträge zu verlangen.
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HE: wir haben ca. 9 Millionen € Sanierungsbedarf im Kanalbereich. Für die Sanierung gibt es keine Zuwendungen, keine Verbesserungsbeiträge. Die Sanierungen müssen über Gebühren finanziert werden.
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In die Kalkulation eingestellt sind für Investitionen:
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400.000 € für Kanalbau 2015
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300.000 € 2016
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300.000 € 2017
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300.000 € 2018
  
  

Version vom 22. Oktober 2014, 12:42 Uhr

Sondersitzung Stadtrat Gebührenkalkulation Wasser/Abwasser

am: Dienstag, 210. Oktober 2014 um 19:15 Uhr

im: Sitzungssaal des Rathauses

Öffentlich

Einziger Tagesordnungspunkt der öffentlichen Sitzung am 21.10.2014, 19:15 Uhr:

Kalkulation der Verbrauchsgebühren für die Abwasserbeseitigung und die Wasserversorgung für den Zeitraum 01.01.2015 - 31.12.2018

Gebührenkalkulation

2015-2018

Trinkwasser

Kostendeckende Gebühren ohne Ergebnis der Vorjahre 2,34 €

Alternativberechnung nach Art. 8 Abs. 3 Satz 4 BayKAG 2,49 €

Kostendeckende Gebühren inklusive Ergebnisse der Vorjahre 1,94 € (ca. 440.000 € Überdeckung)

Alternativberechnung nach Art. 8 Abs. 3 Satz 4 BayKAG 2,09 €*)

Gebühren laut Satzung 2,06 € (BGS-WS vom 8.12.2010)

Nach dem Vorschlag der Verwaltung soll die Gebühr gleich bleiben. Mit der Differenz zu 1,94 € sollen Rücklagen gebildet werden.

  • ) Möglichkeit der Rücklagenbildung (132.000 € in vier Jahren)

In die Kalkulation fließen ein:

(1) reine Betriebskosten

a. Sachkosten

b. Materialkosten


c. Personalkosten

d. Stromkosten

e. Reinigungskosten

f. Anteil Verwaltung

(2) Abschreibungen

a. voraussichtliche Nutzungsdauer von 50 Jahren: 2 % pro Jahr

i. die Grundstückseigentümer haben Herstellungsbeiträge und Verbesserungsbeiträge zu bezahlt. Diese wirken sich gebührenmindernd aus, indem sie gegen die Herstellungskosten gebucht werden.

ii. Ebenso wirken sich Zuschüsse gebührenmindernd aus.

(3) Kalkulatorische Verzinsung 4% einheitlicher Zinssatz auf

bei der Verzinsung wird ein Mittelwert über 20-30-40 Jahre genommen. Der bayerische kommunale Prüfungsverband akzeptiert maximal 4 %. Es gibt VGH-Urteile, die bis 5,67 % akzeptieren.

a. Fremdkapital

b. Eigenkapital

HE: es sind 200.000 € pro Jahr für kurzfristige Maßnahmen in die Kalkulation genommen.

Frau S.: Seit 2013 gibt es eine weitere Möglichkeit der Rücklagenbildung. Die AfA auf Wiederbeschaffungszeitwerte. Was würde die Anlage heute kosten? Von diesem Betrag kann man abschreiben.

Grund für die Überdeckung: 2010 waren die Verbesserungsmaßnahmen bekannt. Der Verbesserungsaufwand in Höhe von 3 Millionen (mit AfA) ist in die aktuelle Kalkulation eingeflossen. Der Kalkulator 2010 vom Bayerischen kommunalen Prüfungsverband konnte dies noch nicht machen, das noch keinen Stadtratsbeschluss gab. Die Verbesserungsbeiträge sind mittlerweile eingegangen (2011-2014).

Abwasser

Kalkulationszeitraum 2015-2018

Kostendeckende Gebühren ohne Ergebnis der Vorjahre 2,72 €

Alternativberechnung nach Art. 8 Abs. 3 Satz 4 BayKAG 3,17 €

Kostendeckende Gebühren inklusive Ergebnisse der Vorjahre 2,55 €

Alternativberechnung nach Art. 8 Abs. 3 Satz 4 BayKAG 3,00 €*)

Gebühren laut Satzung 2,63 € (BGS-EWS vom 8.12.2010)

Nach dem Vorschlag der Verwaltung soll die Gebühr gleich bleiben. Mit der Differenz zu 2,55 € sollen Rücklagen gebildet werden.

Unterschied zur Wasserversorgung: die Kosten der Straßenentwässerung werden abgezogen

Bei Beibehaltung des jetzigen Abwasserpreises würden von 2015-2018 ca. 90.000 € Rücklagen gebildet.

MDo: bei der Kläranlage stehen Investitionen an, zum Beispiel Blockheizkraftwerk. Man wird das Geld in den nächsten Jahren brauchen.

HPM: besser Rücklagenbildung als erneut Verbesserungsbeiträge zu verlangen.

HE: wir haben ca. 9 Millionen € Sanierungsbedarf im Kanalbereich. Für die Sanierung gibt es keine Zuwendungen, keine Verbesserungsbeiträge. Die Sanierungen müssen über Gebühren finanziert werden.

In die Kalkulation eingestellt sind für Investitionen: 400.000 € für Kanalbau 2015

300.000 € 2016

300.000 € 2017

300.000 € 2018


Es folgt im Anschluss eine nichtöffentliche Sitzung.

Quelle der Tagesordnungen: Stadt Burgkunstadt