Rechnungsprüfungsausschuss: Unterschied zwischen den Versionen

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==[[Öffentlichkeit (Stadtratssitzung)|Öffentlichkeit]]==
 
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* Siehe {{ISBN 9783406644030}} Art. 103 Rn. 4  
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*{{ISBN 9783406644030}} Art. 103 Rn. 4  
 
* von Arnim, Die Öffentlichkeit kommunaler Finanzkontrollberichte als Verfassungsgebot, Wiesbaden 1981
 
* von Arnim, Die Öffentlichkeit kommunaler Finanzkontrollberichte als Verfassungsgebot, Wiesbaden 1981
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*{{ISBN 9783556062555}} Rdnr. 37, 154, 397
  
 
==Normen==
 
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Version vom 4. Juli 2014, 11:08 Uhr

In bayerischen Gemeinden mit mehr als 5000 Einwohnern bildet der Gemeinderat nach GO Art. 103 Abs. 2 aus seiner Mitte einen Rechnungsprüfungsausschuss mit mindestens drei und höchstens sieben Mitgliedern und bestimmt ein Ausschußmitglied zum Vorsitzenden; GO Art. 33 Abs. 2 findet keine Anwendung.

Stadt Burgkunstadt: Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses ab 14.05.2014

Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht in Burgkunstadt derzeit aus 7 Stadträten (3 CSU, 2 SPD, 2 FW).

CSU

SPD

Freie Wähler

Bürgerverein


Öffentlichkeit

Siehe

Normen

Publikationen

Siehe auch

Fußnoten

<references />