Informationen zu „Maßnahmen, die in die Aktionsprogramme nach Artikel 5 Absatz 4 Buchstabe a) aufzunehmen sind“

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Basisinformationen

AnzeigetitelMaßnahmen, die in die Aktionsprogramme nach Artikel 5 Absatz 4 Buchstabe a) aufzunehmen sind
Weiterleitungen nachMaßnahmen, die in die Aktionsprogramme nach Artikel 5 Absatz 4 Buchstabe a) aufzunehmen sind (Anhang III der Nitratrichtlinie) (Information)
StandardsortierschlüsselMaßnahmen, die in die Aktionsprogramme nach Artikel 5 Absatz 4 Buchstabe a) aufzunehmen sind
Seitenlänge (in Bytes)146
Seitenkennnummer12180
Seiteninhaltssprachede - Deutsch
SeiteninhaltsmodellWikitext
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Versionsgeschichte

SeitenerstellerMarcus.Dinglreiter (Diskussion | Beiträge)
Datum der Seitenerstellung12:13, 4. Okt. 2020
Letzter BearbeiterMarcus.Dinglreiter (Diskussion | Beiträge)
Datum der letzten Bearbeitung11:11, 5. Okt. 2020
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